Ihr Verwalter ist nie erreichbar?
Wenn Anrufe ins Leere laufen und E-Mails wochenlang unbeantwortet bleiben, verlieren Eigentümer das Vertrauen. Bei Trevion ist Erreichbarkeit kein Zufall, sondern Struktur.
- 1Leistung
- 2Objekt
- 3Details
- 4Kontakt
In 2 Minuten anfragen. Antwort i. d. R. binnen 24 Std.
Vier Zusagen zur Erreichbarkeit.
Kein Callcenter, keine anonyme Warteschleife. Sie kennen den Namen der Person, die Ihr Objekt betreut.
Anfragen beantworten wir werktäglich – meist innerhalb weniger Stunden.
Telefon, E-Mail, Portal24 – Sie wählen den Kanal, wir liefern die Antwort.
Rund um die Uhr Zugriff auf Unterlagen, Abrechnungen und offene Vorgänge.
Warum Erreichbarkeit das häufigste Streitthema ist
In Bewertungen von Hausverwaltungen geht es selten um Buchhaltung. Es geht fast immer darum, dass niemand ans Telefon geht, dass E-Mails unbeantwortet bleiben und dass Eigentümer über den Stand einer Reparatur im Dunkeln gelassen werden. Der eigentliche Schaden ist dabei nicht die Wartezeit, sondern der Vertrauensverlust: Wer nicht weiß, ob sein Anliegen überhaupt angekommen ist, meldet es beim nächsten Mal doppelt – und die Belastung steigt auf beiden Seiten.
Strukturell entsteht das Problem durch zu große Betreuungsschlüssel. Wenn eine Person mehrere tausend Einheiten betreut, ist individuelle Rückmeldung mathematisch unmöglich; das Callcenter davor ist dann kein Service, sondern ein Puffer. Wir begrenzen die Zahl der Einheiten pro Ansprechpartner bewusst und nehmen dafür lieber weniger Objekte an.
Der zweite Faktor ist fehlende Dokumentation. Wo Vorgänge in persönlichen Postfächern liegen statt in einer Objektakte, kann eine Vertretung nicht einspringen – jede Abwesenheit wird zur Blockade. Bei uns ist jeder Vorgang am Objekt dokumentiert, nicht an einer Person.
Was Sie von uns konkret erwarten können
Sie erhalten einen namentlich benannten Ansprechpartner mit Durchwahl und direkter E-Mail-Adresse. Anfragen an Werktagen beantworten wir in der Regel binnen 24 Stunden – und zwar auch dann, wenn die abschließende Antwort noch aussteht: Sie bekommen eine Zwischenmeldung mit Stand und nächstem Schritt, statt auf ein perfektes Ergebnis zu warten.
Für Schäden mit Eilbedarf gibt es eine Rufbereitschaft mit hinterlegten Handwerkerkontakten. Die Nummer hängt im Objekt aus und ist im Portal hinterlegt, damit auch Mieter sie ohne Umweg nutzen können. Handwerker werden direkt beauftragt; die Eigentümerinformation läuft parallel, nicht davor.
Über das digitale Portal sehen Sie rund um die Uhr Belege, Beschlusssammlung, Abrechnungen und den Status offener Vorgänge. Das ersetzt keinen Anruf, macht ihn aber in den meisten Fällen überflüssig – und wer telefonieren möchte, bekommt jemanden, der die Akte bereits kennt.
Wenn Ihre aktuelle Verwaltung nicht reagiert
Setzen Sie Ihre Anliegen schriftlich und mit Frist auf – idealerweise per E-Mail mit Lesebestätigung oder per Einschreiben. Eine dokumentierte Aufforderung ist die Grundlage für jeden weiteren Schritt und macht später den Unterschied zwischen Ärger und Anspruch.
Bleibt eine Reaktion aus, ist der Verwaltungsbeirat der nächste Ansprechpartner: Er hat nach § 29 WEG eine Unterstützungs- und Überwachungsfunktion und kann die Verwaltung förmlich in Verzug setzen. Wiederholte Nichterreichbarkeit ist ein Verstoß gegen die Pflichten aus § 27 WEG.
Führt auch das nicht weiter, kann die Gemeinschaft die Verwaltung mit einfacher Mehrheit abberufen; der Verwaltervertrag endet dann spätestens sechs Monate nach der Abberufung (§ 26 Abs. 3 WEG). Wie dieser Weg praktisch abläuft, beschreiben wir ausführlich in unserem Ratgeber zum Verwalterwechsel.
Häufige Fragen
Klingt nach Ihrer Erwartung?
Machen Sie den Wechsel zu einer Verwaltung, die zurückruft.