Versammlung wird ständig verschoben?
Eigentümerversammlungen sind das zentrale Steuerungsinstrument Ihrer Gemeinschaft. Wir organisieren sie zeitnah, moderieren strukturiert und protokollieren rechtssicher.
- 1Leistung
- 2Objekt
- 3Details
- 4Kontakt
In 2 Minuten anfragen. Antwort i. d. R. binnen 24 Std.
Rechtssicher, zeitnah, gut moderiert.
Fester Rhythmus, kein ewiges Verschieben. Termine werden mit Beirat abgestimmt.
Strukturierte Tagesordnung, klare Beschlussvorlagen, faire Diskussionsführung.
Digital gepflegte Beschlusssammlung nach §24 WEG – transparent und prüfbar.
Auf Wunsch mit Zuschaltung per Video – für Eigentümer, die nicht anreisen können.
Was eine Versammlung rechtssicher macht
Die meisten erfolgreichen Beschlussanfechtungen scheitern nicht am Inhalt, sondern an der Form. Eine zu kurze Ladungsfrist, eine unklar formulierte Tagesordnung oder eine fehlerhaft protokollierte Abstimmung reichen, um einen sachlich richtigen Beschluss zu Fall zu bringen – mit allen Folgekosten für die Gemeinschaft. Deshalb ist der handwerkliche Teil der Versammlung kein Nebenschauplatz.
Konkret heißt das: Einladung in Textform mit mindestens drei Wochen Vorlauf, Tagesordnungspunkte so formuliert, dass der Beschlussgegenstand erkennbar ist, Beschlussvorschläge im Wortlaut beigefügt und Entscheidungsgrundlagen – Angebote, Kostenschätzungen, Vergleichsrechnungen – vorab bereitgestellt. Wer erst in der Versammlung erfährt, worüber abgestimmt wird, kann keine informierte Entscheidung treffen.
In der Versammlung selbst führen wir eine Anwesenheits- und Vollmachtsliste, stellen zu jedem Punkt den Beschlussantrag im Wortlaut zur Abstimmung und verkünden das Ergebnis ausdrücklich. Diese Verkündung ist rechtlich der Moment, in dem der Beschluss entsteht – sie darf nicht im Gespräch untergehen.
Die Fristen, die Sie kennen sollten
Die Ladungsfrist beträgt nach § 24 Abs. 4 WEG mindestens drei Wochen. Beschlussfähig ist die Versammlung seit der WEG-Reform 2020 unabhängig von der Zahl der vertretenen Miteigentumsanteile; die frühere Wiederholungsversammlung ist entfallen. Das beschleunigt Entscheidungen, erhöht aber das Gewicht einer korrekten Einladung.
Wer einen Beschluss angreifen möchte, muss innerhalb eines Monats nach der Versammlung Anfechtungsklage erheben und diese binnen zwei Monaten begründen (§ 45 WEG). Beide Fristen sind Ausschlussfristen. Deshalb versenden wir das Protokoll zeitnah – in der Regel innerhalb von zwei Wochen –, damit die Prüfzeit nicht durch unser Zutun schrumpft.
Jeder gefasste Beschluss ist unverzüglich in die Beschluss-Sammlung nach § 24 Abs. 7 WEG aufzunehmen. Sie ist die verbindliche Historie der Gemeinschaft und wird bei jedem Eigentumsübergang relevant. Wir führen sie digital und fortlaufend, nicht rückwirkend zum Jahresende.
Vorbereitung, Moderation, Umsetzung
Vor der Versammlung stimmen wir die Tagesordnung mit dem Beirat ab, holen für größere Maßnahmen mehrere Angebote ein und bereiten Entscheidungsvorlagen auf, die Kosten, Alternativen und Finanzierung gegenüberstellen. Terminlage und Ort wählen wir so, dass eine echte Teilnahme möglich ist – auf Wunsch mit Videozuschaltung.
In der Versammlung moderieren wir ergebnisorientiert: klare Zeitstruktur, Sachfragen vor Grundsatzdebatten, jeder Antrag wird als abstimmbarer Text formuliert. Streitige Punkte werden nicht weggemoderiert, sondern in eine entscheidbare Form gebracht.
Nach der Versammlung folgt der Teil, an dem viele Verwaltungen scheitern: die Umsetzung. Jeder Beschluss bekommt bei uns einen Verantwortlichen und ein Zieldatum. Den Umsetzungsstand sehen Beirat und Eigentümer jederzeit im Portal – und in der nächsten Versammlung berichten wir darüber, ob eine Nachfrage kam oder nicht.
Häufige Fragen
Wieder eine Versammlung mit klaren Ergebnissen.
Wir planen, moderieren und protokollieren – Sie treffen die Entscheidungen.