Wer lädt zur Versammlung ein?
Die Einladung erfolgt durch den Verwalter, in Textform und mit einer Ladungsfrist von mindestens 3 Wochen. Die Tagesordnung muss so konkret sein, dass Eigentümer sich vorbereiten können.
Beschlussfähigkeit
Seit der WEG-Reform 2020 ist die Versammlung unabhängig von der Anwesenheit der Eigentümer beschlussfähig – ein Quorum gibt es nicht mehr. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, sofern keine qualifizierte Mehrheit im Gesetz oder in der Teilungserklärung gefordert ist.
Ablauf
- Eröffnung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
- Prüfung Vollmachten und Stimmrechte
- Bericht des Verwalters und des Beirats
- Beschluss zur Jahresabrechnung und Entlastung
- Weitere Tagesordnungspunkte
- Protokoll und Beschlusssammlung
Online-Teilnahme
Seit Oktober 2024 kann die WEG per Beschluss die reine Online-Versammlung ermöglichen. Bei Trevion setzen wir hybride Formate ein – Präsenz plus Video-Zuschaltung –, um allen Eigentümern die Teilnahme zu erleichtern.
