Die Hausverwaltung zu wechseln ist einfacher, als viele Eigentümer denken. Seit der WEG-Reform 2020 genügt in der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) die einfache Mehrheit – der Verwaltervertrag kann jederzeit ohne Angabe von Gründen beendet werden.
Beschluss in der Eigentümerversammlung
Der Wechsel wird über zwei Beschlüsse geregelt: die Abberufung des bisherigen Verwalters und die Bestellung des neuen. Beide Punkte sollten mit angemessener Vorlaufzeit auf die Tagesordnung. Wir stellen Ihnen einen rechtssicheren Musterbeschluss zur Verfügung.
Fristen und Kündigung
Der bestehende Verwaltervertrag läuft entweder aus (Amtsperiode bis zu 5 Jahre, bei Erstbestellung durch den Bauträger max. 3 Jahre) oder wird durch den Abberufungsbeschluss beendet. Kündigen Sie schriftlich mit Verweis auf den Beschluss – wir übernehmen die Formulierung.
Übergabe der Unterlagen
- Aktuelle Beschluss- und Protokollsammlung
- Wirtschaftspläne und Jahresabrechnungen
- Bank- und Kautionskonten inkl. Vollmachten
- Verträge (Handwerker, Versicherungen, Ver- und Entsorger)
- Objekt- und Eigentümerdaten
Wie schnell kann der Wechsel erfolgen?
Zwischen Beschluss und operativer Übernahme liegen typischerweise 4 bis 8 Wochen. Wir begleiten die Übergabe eng und übernehmen die Kommunikation mit dem Alt-Verwalter – Sie müssen sich um nichts kümmern.
