Was regelt §26a WEG?
§26a WEG verpflichtet WEG-Verwalter zum Nachweis fachlicher Kenntnisse durch eine IHK-Prüfung. Seit dem 1. Dezember 2023 dürfen Eigentümergemeinschaften nur noch einen zertifizierten Verwalter oder eine gleichgestellte Person bestellen.
Umfang der IHK-Prüfung
- Rechtliche Grundlagen (WEG, BGB, Mietrecht)
- Kaufmännische Grundlagen (Buchhaltung, Abrechnungen, Wirtschaftsplan)
- Technische Grundlagen (Instandhaltung, Bauunterhalt)
- Kommunikation und Versammlungsleitung
Was bedeutet das für Eigentümer?
Als Eigentümer sollten Sie die Zertifizierung vor der Bestellung erfragen und im Verwaltervertrag dokumentieren lassen. Trevion Hausverwaltung ist zertifiziert nach §26a Abs. 1 WEG – Sie erhalten das Nachweisdokument auf Wunsch mit dem Angebot.
Übergangsfristen und Ausnahmen
Für WEGs bis 8 Einheiten mit Eigenverwaltung durch einen Miteigentümer gilt der Zertifizierungszwang nicht. Alle professionellen Verwaltungen müssen den Nachweis jedoch führen – ohne Zertifizierung ist der Bestellungsbeschluss anfechtbar.
