Was gehört in eine WEG-Jahresabrechnung?
- Gesamtabrechnung mit Einnahmen und Ausgaben des Wirtschaftsjahres
- Einzelabrechnung für jede Einheit nach Miteigentumsanteil bzw. Verteilerschlüssel
- Vermögensbericht mit Instandhaltungsrücklage
- Vergleich Wirtschaftsplan / Ist-Zahlen
Fristen
Die Jahresabrechnung ist der Eigentümergemeinschaft in der nächsten ordentlichen Versammlung nach Ende des Wirtschaftsjahres vorzulegen – üblich sind 3 bis 6 Monate. Wird die Abrechnung nicht vorgelegt, kann die WEG den Verwalter abberufen und Schadensersatz fordern.
Häufige Fehler
- Nebenkostenabrechnung ohne Berücksichtigung tatsächlicher Verbräuche
- Fehlende Belegprüfung durch den Verwaltungsbeirat
- Rücklage rechnerisch, aber nicht real getrennt vom Girokonto
- Verteilerschlüssel weichen von Teilungserklärung ab
So prüfen Eigentümer die Abrechnung
Verlangen Sie Belegeinsicht – dazu haben Sie ein Recht. Prüfen Sie Verteilerschlüssel, Rücklagenbewegungen und den Vergleich mit dem Wirtschaftsplan. Ein digitales Portal wie Portal24 macht diese Prüfung dokumentenecht und jederzeit möglich.
