6 Min. Lesezeit

WEG-Jahresabrechnung: Aufbau, Fristen, häufige Fehler

Was in eine ordentliche Jahresabrechnung gehört – und woran Sie eine schlechte Abrechnung erkennen.

Was gehört in eine WEG-Jahresabrechnung?

  • Gesamtabrechnung mit Einnahmen und Ausgaben des Wirtschaftsjahres
  • Einzelabrechnung für jede Einheit nach Miteigentumsanteil bzw. Verteilerschlüssel
  • Vermögensbericht mit Instandhaltungsrücklage
  • Vergleich Wirtschaftsplan / Ist-Zahlen

Fristen

Die Jahresabrechnung ist der Eigentümergemeinschaft in der nächsten ordentlichen Versammlung nach Ende des Wirtschaftsjahres vorzulegen – üblich sind 3 bis 6 Monate. Wird die Abrechnung nicht vorgelegt, kann die WEG den Verwalter abberufen und Schadensersatz fordern.

Häufige Fehler

  • Nebenkostenabrechnung ohne Berücksichtigung tatsächlicher Verbräuche
  • Fehlende Belegprüfung durch den Verwaltungsbeirat
  • Rücklage rechnerisch, aber nicht real getrennt vom Girokonto
  • Verteilerschlüssel weichen von Teilungserklärung ab

So prüfen Eigentümer die Abrechnung

Verlangen Sie Belegeinsicht – dazu haben Sie ein Recht. Prüfen Sie Verteilerschlüssel, Rücklagenbewegungen und den Vergleich mit dem Wirtschaftsplan. Ein digitales Portal wie Portal24 macht diese Prüfung dokumentenecht und jederzeit möglich.

Sie stecken gerade in genau dieser Situation?

Schildern Sie uns Ihr Objekt – wir melden uns in der Regel binnen 24 Stunden persönlich zurück und sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.