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Aufgaben der Hausverwaltung: Was geschuldet ist – und was nicht

Kaufmännisch, technisch, rechtlich: der vollständige Pflichtenkatalog einer Verwaltung – und die Grenze zur Sonderleistung.

Was eine Hausverwaltung leisten muss, steht nur teilweise im Gesetz – den Rest regelt der Verwaltervertrag. Genau an dieser Schnittstelle entstehen die meisten Konflikte.

Kaufmännische Aufgaben

  • Wirtschaftsplan erstellen und zur Beschlussfassung vorlegen
  • Hausgeld einziehen und Zahlungsrückstände konsequent verfolgen
  • Jahresabrechnung erstellen, Belege ordnen und zur Einsicht bereitstellen
  • Gemeinschafts- und Rücklagenkonto führen, getrennt vom eigenen Vermögen
  • Rechnungen prüfen und fristgerecht zahlen

Technische Aufgaben

  • Regelmäßige Objektbegehung und Zustandsdokumentation
  • Wartungsverträge abschließen und Prüffristen überwachen
  • Angebote einholen, Handwerker beauftragen, Ausführung abnehmen
  • Verkehrssicherungspflichten sicherstellen – Winterdienst, Beleuchtung, Spielgeräte
  • Notfallorganisation bei Havarien

Rechtliche und organisatorische Aufgaben

  • Eigentümerversammlung einberufen, leiten und protokollieren
  • Beschlusssammlung führen und aktuell halten
  • Beschlüsse durchführen und deren Umsetzung dokumentieren
  • Die Gemeinschaft gegenüber Dritten vertreten
  • Versicherungsfälle melden und abwickeln

Wo die Grundleistung endet

Nicht enthalten sind üblicherweise die Betreuung von Großsanierungen, die Vertretung in Gerichtsverfahren, außerordentliche Versammlungen und die Erstellung von Sonderauswertungen. Diese Leistungen sind legitim, müssen aber vorab bepreist sein. Eine Verwaltung, die Sonderleistungen „nach Aufwand“ abrechnet, ohne Sätze zu nennen, ist nicht vergleichbar.

Unser Leistungsverzeichnis nennt jede Sonderleistung mit Festpreis. Was im Grundhonorar steckt, steht schwarz auf weiß im Angebot.

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Häufige Fragen

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