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Neue Hausverwaltung finden: 10 Fragen, die Sie im Erstgespräch stellen sollten

Angebote sind schnell eingeholt. Die Qualität zeigt sich in zehn konkreten Fragen – und in den Antworten darauf.

Der schwierigste Teil eines Verwalterwechsels ist nicht die Kündigung – es ist die Auswahl des Nachfolgers. Die folgenden zehn Fragen trennen im Erstgespräch zuverlässig die Spreu vom Weizen.

Die zehn Fragen

  1. Wie viele Einheiten betreut ein Sachbearbeiter bei Ihnen?
  2. Wer ist unser fester Ansprechpartner – und wer vertritt ihn im Urlaub?
  3. Innerhalb welcher Frist antworten Sie auf E-Mails verbindlich?
  4. Sind Sie zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG?
  5. Wie hoch ist Ihre Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung?
  6. Was kostet die Verwaltung monatlich pro Einheit – und was ist nicht enthalten?
  7. Welche Sonderleistungen berechnen Sie zusätzlich, zu welchen Sätzen?
  8. Wann liegt die Jahresabrechnung vor?
  9. Über welches Portal sehen Eigentümer Belege und Beschlüsse?
  10. Können wir mit zwei Ihrer bestehenden Gemeinschaften sprechen?

Welche Antworten Warnsignale sind

  • Ausweichen bei der Frage nach Einheiten pro Sachbearbeiter
  • Keine Zusage zu einer konkreten Antwortzeit
  • Sonderleistungen „nach Aufwand“ ohne Preisliste
  • Jahresabrechnung „im Laufe des Folgejahres“ statt zu einem festen Monat
  • Keine Referenzgemeinschaften nennbar

Das Angebot richtig lesen

Ein belastbares Angebot enthält das Grundhonorar pro Einheit und Monat, eine vollständige Leistungsbeschreibung, die Sonderleistungspreise und den Bestellungszeitraum. Fehlt einer dieser Punkte, ist der Preis nicht vergleichbar. Marktüblich sind derzeit rund 25 bis 40 Euro netto pro Einheit und Monat in der WEG-Verwaltung.

Die Entscheidung in der Versammlung vorbereiten

Stellen Sie die Angebote in einer Tabelle gegenüber und legen Sie die Beschlussvorlage der favorisierten Verwaltung bei. Eigentümer entscheiden erfahrungsgemäß dann zügig, wenn sie eine klare Empfehlung des Beirats und ein fertiges Dokument vor sich haben.

Wir liefern Angebot, Leistungsverzeichnis und Beschlussvorlage in einem Dokument – binnen 24 Stunden nach Ihrer Anfrage.

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Häufige Fragen

Sie stecken gerade in genau dieser Situation?

Schildern Sie uns Ihr Objekt – wir melden uns in der Regel binnen 24 Stunden persönlich zurück und sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.