Die Hausgeldabrechnung ist das wichtigste Finanzdokument einer Eigentümergemeinschaft – und für viele Eigentümer das unverständlichste. Dabei folgt sie einer klaren Logik.
Woraus sich das Hausgeld zusammensetzt
- Betriebskosten: Heizung, Wasser, Müll, Strom für Gemeinschaftsflächen, Versicherungen
- Verwaltungskosten: Verwalterhonorar, Kontoführung, Porto
- Instandhaltung: laufende kleine Reparaturen am Gemeinschaftseigentum
- Erhaltungsrücklage: Ansparung für größere künftige Maßnahmen
Nur die ersten beiden Blöcke sind laufende Kosten im engeren Sinn. Die Rücklage ist Vermögensbildung – sie fließt nicht ab, sondern wandert auf ein separates Konto der Gemeinschaft.
Vorschuss und Abrechnung
Während des Jahres zahlen Eigentümer monatliche Vorschüsse auf Basis des Wirtschaftsplans. Nach Jahresende wird abgerechnet: Tatsächliche Kosten minus geleistete Vorschüsse ergeben die Nachzahlung oder das Guthaben. Beschlossen wird in der Versammlung ausschließlich diese Differenz – die sogenannte Abrechnungsspitze.
So prüfen Sie in zehn Minuten
- Stimmen Anfangs- und Endbestand der Konten mit den Kontoauszügen überein?
- Ist die Summe aller Einzelabrechnungen gleich der Gesamtabrechnung?
- Entspricht Ihr Verteilerschlüssel der Teilungserklärung?
- Sind auffällige Positionen gegenüber dem Vorjahr erklärt?
- Ist die Entwicklung der Erhaltungsrücklage separat ausgewiesen?
Die häufigsten Fehler
- Instandsetzung wird fälschlich aus laufenden Mitteln statt aus der Rücklage bezahlt
- Heizkosten werden nicht nach Heizkostenverordnung verbrauchsabhängig verteilt
- Rücklagenzuführung erscheint als Ausgabe statt als Vermögensumschichtung
- Verteilerschlüssel weicht von der Teilungserklärung ab, ohne dass ein Beschluss existiert
Fällt Ihnen ein solcher Punkt auf, fordern Sie Belegeinsicht. Sie haben darauf einen gesetzlichen Anspruch – bei uns läuft die Einsicht digital, jederzeit und ohne Terminvereinbarung.
