Viele Eigentümergemeinschaften scheuen den Wechsel, weil sie Doppelkosten fürchten: Die alte Verwaltung wird bezahlt, die neue arbeitet schon. Das passiert – aber nur bei schlechter Terminplanung.
Drei Ebenen auseinanderhalten
- Bestellung: macht jemanden zum Organ der Gemeinschaft – endet sofort mit der Abberufung
- Verwaltervertrag: regelt Leistungen und Vergütung – endet spätestens sechs Monate nach der Abberufung
- Vergütung: knüpft am Vertrag an, nicht an der Bestellung
Wer nur abberuft und den Vertrag ignoriert, zahlt möglicherweise ein halbes Jahr doppelt. Wer den Übernahmetermin an das Vertragsende legt, zahlt gar nichts doppelt.
Der elegante Weg: Aufhebungsvereinbarung
In der Praxis lässt sich oft eine einvernehmliche Aufhebung zu einem festen Stichtag erreichen. Beide Seiten profitieren: Die alte Verwaltung spart Aufwand, die Gemeinschaft spart Geld. Wir führen dieses Gespräch für Sie – neutral und ohne Eskalation.
Übergabeprotokoll statt Vertrauen
Lassen Sie sich die Übergabe protokollieren: Welche Ordner, welche Konten, welche Verträge, welcher Stand der Erhaltungsrücklage. Was nicht im Protokoll steht, ist später kaum noch nachzufordern. Wir erstellen dieses Protokoll standardmäßig und stellen es der Gemeinschaft digital bereit.
Was tun, wenn Positionen fehlen?
Fehlende Belege rekonstruieren wir aus Kontoauszügen und Rechnungen der Dienstleister. Das ist Aufwand, aber machbar. Entscheidend ist, dass die Lücken früh dokumentiert werden – dann bleibt der Herausgabeanspruch durchsetzbar.
